Seit einigen Jahren bereits werden alle Behandlungen, die ein Tierarzt im jeweiligen Betrieb tätigt, digital in der nationalen Datenbank vermerkt. Somit hat jeder Tierhalter die Chance, die Behandlungen, die in seinem Betrieb getätigt wurden, jederzeit digital an jedem Ort abzurufen.
Es gibt noch zahlreiche Behandlungen aus den Anfangsjahren, die nie richtig abgeschlossen wurden, mit dem Vermerk
„Trattamento in corso/non terminato“. Solange diese Behandlung nicht abgeschlossen wird, kann das Tier nicht geschlachtet werden. Ein sehr großes Problem ist dies auch für Schlachthäuser außerhalb der Provinz. Die nicht abgeschlossene Behandlung kann immer nur derjenige richtigstellen, der sie eingetragen hat oder der Betrieb, bei dem die Behandlung erfolgte oder dessen ausgewählter Betriebstierarzt. Letzterer muss assoziiert mit dem Behandlungsregister sein, ansonsten kann er auch nichts machen.
Wir als KOVIEH sehen die Behandlungen erst sobald das Tier bei uns auf der Versteigerung steht. Jeder Tierarzt kann aber in das Behandlungsregister eines jeden Betriebes hineinsehen.
In der provinzialen Datenbank (MyCivis) gibt es seit neuestem einen Button mit der Funktion
„Behandlungsüberprüfung“. Aber aufgepasst: Beim Modell 4 werden immer die letzten 90 Tage abgefragt. Hier scheint aber nur auf, wenn die Wartezeit von einem Medikament noch nicht vorbei ist. Man muss die gewünschte Ohrmarke eingeben und dann gibt es zwei mögliche Optionen, die aufscheinen:
- Keine Behandlung registriert
- Das Tier befindet sich derzeit in Wartezeit nach der pharmakologischen Behandlung.
Anleitung:
- Die Seite https://www.vetinfo.it/ aufrufen!
- Mit den Zugangsdaten unter ACCEDI all’Area riservata (oben rechts) einsteigen.
- Die Seite geht auf und etwas weiter unten das gelbe Feld auswählen - Ricetta elettronica – Farmacosorveglianza
- Es erscheint diese Seite:

- Auf das Feld
klicken und es erscheinen alle Möglichkeiten, die man auswählen kann.
- Den 1. Punkt auswählen Registro Trattamenti/Behandlungsregister
Man kann für jedes Rind alle Behandlungen suchen, die im eigenen digitalen Behandlungsregister eingetragen wurden!
- Die Felder Azienda e Proprietario müssen dabei ausgefüllt werden. Unter zeige meinen Betrieb, können nur die eigenen Betriebe ausgewählt werden.

- Die anderen Felder müssen nicht ausgefüllt werden:
- Farmaci e Manigmi
- Dati del Trattamento
- Protocolli Terapeutici
- Der Punkt Animali del Trattamento muss jedoch dann ausgefüllt werden und zwar wie folgt:

- Nach den roten Feldern unten auf
klicken und es erscheinen alle Behandlungen, die bei diesem Rind in diesem Betrieb durchgeführt wurden.
- Im Punkt Vedi kann die Behandlung als PDF-Datei geöffnet werden, anschließend ausgedruckt und mitgeschickt werden.
Achtung! Jede Behandlung kann auf einem anderen Stand/Stato sein:
- Behandlung abgebrochen auf Grund einer Anomalie. Bemerkungen beachten/Interrotto per situazione anomala. Vedere il campo note
- Chiuso con situatione anomala_de/Chiuso con situatione anomala
- Completato_de/Completato
- In corso_de/In corso
- Annullato_de/Annullato
Wenn eine Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, steht beim Stand
completato_de/Completato. Es scheint ein Anfangs- und Enddatum auf sowie die Dauer der Behandlung in Tage. Jeder Landwirt muss aber selbst kontrollieren, ob die Wartezeit für das jeweilige Medikament vorbei ist. Z.B. wurde das Tier am 27.06.2024 behandelt mit 10 Tagen Wartezeit, darf es ab dem 11ten Tag nach der Behandlung, also hier im Beispiel ab dem 08.07.2024, geschlachtet werden.
Sollte bei einer Behandlung kein Enddatum eingegeben worden sein, scheint es so auf
in corso_de/In corso. Diese muss dringend vom behandelten Tierarzt oder dem Tierhalter selbst abgeschlossen werden. Ansonsten kann das Tier nicht geschlachtet werden und im schlimmsten Fall wird der Schlachtkörper vernichtet. Sollte ein Tier mit einer nicht abgeschlossenen Behandlung auf die Versteigerung kommen und der Tierhalter kann es nicht richtigstellen, wird es retour geschickt.
Wenn sich herausstellt, dass die Wartezeit für ein Medikament nicht vorbei ist, muss der Tierhalter mit dem KOVIEH abklären, ob das Tier zur Versteigerung verbracht werden darf oder nicht.
Jeder Tierhalter sollte die Behandlungen die in seinem Betrieb getätigt wurden, stets im Auge behalten. Das Modell 4 ist immer korrekt auszufüllen. Falsche Aussagen sind grob fahrlässig für die Lebensmittelsicherheit und es ist mit hohen Strafen zu rechnen. Wir als KOVIEH sind stets bemüht, unseren Lieferanten hierbei zu helfen. Auf unserer Homepage gibt es genaue Ausfüllhilfen. Sollten Tiere bei uns auf die Versteigerung aufgetrieben werden, bei denen die Wartezeit nicht vorbei ist, werden sie retour geschickt und der Tierhalter muss die Kosten für den Transport selbst tragen.